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Montageanleitung
Sanierung
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complex E
Montageanleitung einwandiges System complex E
Das System „complex E” ist ein universelles einwandiges System zur Ableitung von Abgasen aus Wärmeerzeugern.
Es ist in einem Schornstein oder in einem Schacht einzubauen, der den Erfordernissen der
entsprechenden Landesbauordnung entsprechen muß. Vor Beginn des Einbaues der Abgasanlage ist der
zu verwendende Schacht zu reinigen, damit seine innere Oberfläche frei von lockeren Bestandteilen oder
Verbrennungsrückständen ist. Stimmen Sie geplante Querschnittsverminderungen vor Beginn der Baumaßnahmen
mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ab. In einigen Ländern ist eine Bauanzeige
oder ein Bauantrag erforderlich.
Die Dimensionierung der Anlage ist mit einem zugelassenen Schornsteinberechnungsprogramm durchzuführen.
Die einzelnen Längenelemente werden ineinandergesteckt. Die mechanische Stabilität und
damit die schnelle und sichere Montage ist durch 80 mm tiefe Steckmuffen gegeben. Es sind keine
Klemmbänder erforderlich. Die Materialdicke beträgt mindestens 0,6 mm. Verwendet wird Edelstahl der
Werkstoffnummern 1.4404 und 1.4571. Für die einzelnen Anwendungsfälle werden speziell abgestimmte
Formteile gefertigt. Bei Überdruckanlagen werden Spezialdichtungen in die Kastensicke im Muffenbereich
eingelegt. Bei Nennweiten größer Ø 300 sind diese Dichtungen werksseitig eingeklebt. Die Einbaulänge
des Längenelementes L10 beträgt 1000 mm. Kürzere Längen sind durch Verwendung der Längenelemente
L5 (Einbaulänge beträgt 460 mm) oder der Längenelemente L3 (Einbaulänge beträgt 280 mm)
oder durch Ablängen des Längenelementes mit Doppelmuffe LD (Trennen ausschließlich mittels Edelstahl-
Trennscheibe, diese darf nur für Edelstahl verwendet werden!) nutzbar. Prinzipiell sind alle Bauteile als
feuchteunempfindliches System ausgebildet. Anfallendes Kondensat ist entsprechend den Bestimmungen
des ATV - Merkblattes M251 „Kondensate aus Brennwertkesseln”- Fassung November 1998 -
der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., abzuleiten. Schrägführen der
Abgasanlage ist entsprechend der in der Bauartzulassung dargestellten Weise erlaubt. Üblich sind
Schrägführungen bis 30°, Ausführungen mit größeren Winkeln sind vor Baubeginn mit dem zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister abzustimmen.
Es wird mit dem Aufbau der Kombination Kondensatschale / Prüföffnung / Feuerungsabzweig begonnen.
Dazu ist in dem genannten Bereich der Schacht zu öffnen. Von der Schornsteineinmündung aus werden
jetzt, beginnend mit dem Längenelement mit Schlaufe, die nötigen Rohre mittels Seil abgelassen. Falls
erforderlich, wird im Dachbereich die obere Prüföffnung eingebaut. Im Abstand von ca. 2-3 m sollten sich
die Abstandshalter zum Zentrieren der Rohrsäule im Schacht befinden.
Anschließend wird das Abschlusselement (mit oder ohne Hinterlüftung) auf dem Kaminkopf befestigt.
Bei Verwendung des Abschlusselementes AE (ohne Hinterlüftung) oder AEH (mit Hinterlüftung) ist zu
beachten, daß der Stutzen unter dem Abschlußblech nur ca. 40 mm in die Muffe des obersten Bauteiles
eingesteckt wird, um eine evtl. auftretende thermisch bedingte Längenausdehnung des Abgassystems
aufzufangen. Beim Abschlusselement mit Hinterlüftung AEH2 ist das durchgeführte oberste
Längenelement auf das erforderliche Maß zu kürzen und der Regenkragen zu montieren.
Weiterhin ist der Kaminkopf gegenüber dem Abschlußblech so abzudichten, daß Nässe nicht in den
verbleibenden Ringspalt gelangen kann. An den Maueröffnungen werden die Feuerungsanschlüsse mit
Mineralwolle umhüllt und anschließend wird die Öffnung wieder verschlossen. Vor den Prüföffnungen sind
im Schacht die Edelstahltüren (mit oder ohne Putzrahmen bzw. mit Schiebekasten) einzubauen.
Maßgebend für die Ausführung der Anlagen sind die Aussagen in der Produktinformationen der
Konformitätserklärung CE: D-0036 CPD 90216 002/2004. Der Abstand zwischen
Außenseite des Schachtes und brennbaren Bauteilen muß 3 cm betragen.
Dies gilt nicht für Holzbalken oder Bauteile entsprechender Abmessungen. Hier sind 20mm ausreichend
(siehe FeuVo). Abweichungen zu den o.g. Anforderungen müssen mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
vor Baubeginn abgestimmt werden.
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