Montageanleitung
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doppelwandiges System complex D
Das System ,,complex
D“ ist ein universelles dreischaliges (isoliertes) System zur Ableitung von
Abgasen aus
Wärmeerzeugern.
Das
System ist
•
feuchteunempfindlich,
•
rußbrandbeständig,
•
geeignet für Unterdruck und Überdruck (mit Dichtungen bis 5000 Pa).
Es
ist vorgesehen zum Anbau
•
innen in Gebäuden,
•
außen an Gebäuden sowie
•
an Tragekonstruktionen.
Prinzipieller Aufbau (senkrechter Teil)
Auf das
Fundament oder das entsprechende Sockelelement oder die Wandkonsole wird die
Bodenplatte geschraubt. Darüber wird die Prüföffnung gesteckt. Aus den baulichen
Gegebenheiten, Anschlußhöhe der Verbindungsleitung und Höhe des
Schornsteinfußes, ergibt sich, ob auf die Prüföffnung direkt der
Feuerungsanschluß gesteckt wird oder ob ein Längenelement (L10, L5, L3 oder ein
entsprechendes kürzbares Längenelement) als Zwischenstück Verwendung findet.
Alternativ kann als untere Prüföffnung auch die Kombination Bodenplatte für
Zwischenstütze mit darunter befestigtem Rußtopf aufgebaut werden, wenn der freie
Platz unter dem Feuerungsanschluß nicht ausreicht, eine Prüföffnung zu setzen
(Absprache mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister vor Baubeginn
erforderlich).
Zum Trennen
des kürzbaren Längenelementes ist dieses Auseinanderzuziehen. Dann werden
Innenschale und Außenschale z.B. mit einer Trennscheibe für Edelstahl und die
Wärmedämmung mit einem Messer auf das gewünschte Maß zu kürzen. Es ist zu
beachten, dass die Muffe nicht abgeschnitten wird! Danach wird das Bauteil
wieder zusammengesetzt.
Über dem
Feuerungsanschluß werden die entsprechend der Schornsteinhöhe erforderlichen
Längenelemente montiert. Auf das letzte Längenelement ist ein Mündungsabschluß
(M) oder ein Abströmkopf (AST) oder eine Regenhaube (RH) aufzustecken.
Zwischen je
zwei Elementen ist die Steckverbindung durch ein Klemmband zu sichern (Ausnahme
Mündungsabschluß / Regenhaube / Abströmkopf). Mindestens alle 4 m ist die
Abgasanlage mittels Wandhalter zu befestigen. Die freie Auskragung oberhalb des
letzten Wandhalters darf bis Ø 400 mm 3 m und größer Ø400 2,5 m nicht
überschreiten. Andernfalls sind Seilabspannungen oder ein Kragarm erforderlich.
Wir
empfehlen, bei Abständen von der Wand größer als 250 mm und bei Nennweiten
größer als 200 mm die gesamte Abgasanlage auf ein Sockelelement oder einen
bauseitigen Sockel aufzubauen. Bei letzterem ist die freie Ableitungsmöglichkeit
evtl. anfallenden Kondensates zu beachten.
Die
Abgasanlage darf einmal schräggeführt werden (max. 30°). Oberhalb der
Schrägführung
ist eine
Zwischenstütze erforderlich, wenn die Höhe der Abgasanlage über die
Schrägführung mehr als ca. 1 m beträgt, andernfalls genügt ein Wandhalter.
Zwischenstützen sind gegebenenfalls auch bei großen Bauhöhen und großen
Nennweiten erforderlich. Hier ist das Informationsblatt „Maximal statische
Montagehöhen und Abstände“ zu beachten.
Mit dem
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ist bei der Planung zu klären, ob
eine
obere Prüföffnung
in der Nähe
der Schornsteinmündung erforderlich ist. Bei einer Wand aus
brennbaren Materialien
muß ein
doppelwandiges, isoliertes Längenelement bis in das Gebäude führen, erst
innerhalb darf die Verbindungsleitung einwandig weitergeführt werden. Besteht
die Wand aus
nichtbrennbaren Baustoffen,
kann der Übergang zum einwandigen Teil auch im Bereich der Wand erfolgen.
Auf den
Feuerungsanschluß bzw. beim Übergang von der dreischaligen auf die einwandige
Ausführung ist das ,,Übergangsstück inkl. Abdeckung der Wärmedämmung’’ EÜ oder
das gleichartige mit konischem Übergang EÜK oder das ,,Übergangsstück inkl.
Abdeckung der Wärmedämmung mit Wandfutter’’ EÜWF zu verwenden.
Wird die
Anlage durch ein Dach oder einen
Dachvorsprung
geführt ist
entsprechend der Dachneigung eine Dachdurchführung ins Dach einzubauen. Der
verbleibende Ringspalt zwischen der Außenseite der doppelwandigen Abgasanlage
und der Dachdurchführung ist mit einem Regenkragen gegen eindringendes
Regenwasser zu schützen. Dieser sollte etwa 3-4 cm oberhalb der Dachdurchführung
angeschraubt werden. Es empfiehlt sich, diese Dachdurchführung zu hinterlüften.
An die Unterseite des Dachvorsprunges kann eine zweiteilige Blende befestigt
werden, die diese Hinterlüftung zulässt. Gemäß FeuVO ist bei dieser Durchführung
durch einen Dachvorsprung ein Mindestabstand zu Balken und brennbaren Bauteilen
ähnlicher Abmessungen von 2 cm einzuhalten.
Ein
Berührungsschutz
dieser
Abgasanlage ist gemäß DIN 18160-1, Ausgabe Dezember 2001 nur erforderlich, wenn
bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Feuerungsanlagen die Oberflächentemperatur
mehr als 70°C
beträgt
und
eine unbeabsichtigte Berührung
nicht
ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall ist er bis in eine Höhe von 2 m über
Fußboden bzw. Verkehrsfläche zu führen. Hier ist das Informationsblatt „Tabelle
der Oberflächentemperaturen“ zu beachten.
Der
Abstand zu brennbaren Bauteilen
von 50 / 75
mm von der Außenschale isolierter Anlagen ist entsprechend der Zertifizierung
nach EN 1856-1 beim Anbau der Abgasanlage an eine Wand aus brennbaren Bauteilen
einzuhalten. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
abgestimmt werden. Geringere Abstände sind gemäß Feuerungsverordnung möglich.
Bei
nichtbrennbaren Wänden
beträgt der
Mindestabstand 50 mm.
Maßgebend für
die Ausführung der Anlagen sind die Aussagen in den Produktinformationen der
Konformitätserklärung
CE:
D-0036 CPD 90216 001 / 2004; D-0036 CPD 90216 003 / 2004
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