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Montageanleitung

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doppelwandiges System complex D

Das System ,,complex D“ ist ein universelles dreischaliges (isoliertes) System zur Ableitung von Abgasen aus

Wärmeerzeugern.

Das System ist

• feuchteunempfindlich,

• rußbrandbeständig,

• geeignet für Unterdruck und Überdruck (mit Dichtungen bis 5000 Pa).

Es ist vorgesehen zum Anbau

• innen in Gebäuden,

• außen an Gebäuden sowie

• an Tragekonstruktionen.

Prinzipieller Aufbau (senkrechter Teil)

Auf das Fundament oder das entsprechende Sockelelement oder die Wandkonsole wird die Bodenplatte geschraubt. Darüber wird die Prüföffnung gesteckt. Aus den baulichen Gegebenheiten, Anschlußhöhe der Verbindungsleitung und Höhe des Schornsteinfußes, ergibt sich, ob auf die Prüföffnung direkt der Feuerungsanschluß gesteckt wird oder ob ein Längenelement (L10, L5, L3 oder ein entsprechendes kürzbares Längenelement) als Zwischenstück Verwendung findet. Alternativ kann als untere Prüföffnung auch die Kombination Bodenplatte für Zwischenstütze mit darunter befestigtem Rußtopf aufgebaut werden, wenn der freie Platz unter dem Feuerungsanschluß nicht ausreicht, eine Prüföffnung zu setzen (Absprache mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister vor Baubeginn erforderlich).

Zum Trennen des kürzbaren Längenelementes ist dieses Auseinanderzuziehen. Dann werden Innenschale und Außenschale z.B. mit einer Trennscheibe für Edelstahl und die Wärmedämmung mit einem Messer auf das gewünschte Maß zu kürzen. Es ist zu beachten, dass die Muffe nicht abgeschnitten wird! Danach wird das Bauteil wieder zusammengesetzt.

Über dem Feuerungsanschluß werden die entsprechend der Schornsteinhöhe erforderlichen Längenelemente montiert. Auf das letzte Längenelement ist ein Mündungsabschluß (M) oder ein Abströmkopf (AST) oder eine Regenhaube (RH) aufzustecken.

Zwischen je zwei Elementen ist die Steckverbindung durch ein Klemmband zu sichern (Ausnahme Mündungsabschluß / Regenhaube / Abströmkopf). Mindestens alle 4 m ist die Abgasanlage mittels Wandhalter zu befestigen. Die freie Auskragung oberhalb des letzten Wandhalters darf bis Ø 400 mm 3 m und größer Ø400 2,5 m nicht überschreiten. Andernfalls sind Seilabspannungen oder ein Kragarm erforderlich.

Wir empfehlen, bei Abständen von der Wand größer als 250 mm und bei Nennweiten größer als 200 mm die gesamte Abgasanlage auf ein Sockelelement oder einen bauseitigen Sockel aufzubauen. Bei letzterem ist die freie Ableitungsmöglichkeit evtl. anfallenden Kondensates zu beachten.

Die Abgasanlage darf einmal schräggeführt werden (max. 30°). Oberhalb der Schrägführung ist eine Zwischenstütze erforderlich, wenn die Höhe der Abgasanlage über die Schrägführung mehr als ca. 1 m beträgt, andernfalls genügt ein Wandhalter. Zwischenstützen sind gegebenenfalls auch bei großen Bauhöhen und großen Nennweiten erforderlich. Hier ist das Informationsblatt „Maximal statische Montagehöhen und Abstände“ zu beachten.

Mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ist bei der Planung zu klären, ob eine obere Prüföffnung in der Nähe der Schornsteinmündung erforderlich ist. Bei einer Wand aus brennbaren Materialien muß ein doppelwandiges, isoliertes Längenelement bis in das Gebäude führen, erst innerhalb darf die Verbindungsleitung einwandig weitergeführt werden. Besteht die Wand aus nichtbrennbaren Baustoffen, kann der Übergang zum einwandigen Teil auch im Bereich der Wand erfolgen.

Auf den Feuerungsanschluß bzw. beim Übergang von der dreischaligen auf die einwandige Ausführung ist das ,,Übergangsstück inkl. Abdeckung der Wärmedämmung’’ EÜ oder das gleichartige mit konischem Übergang EÜK oder das ,,Übergangsstück inkl. Abdeckung der Wärmedämmung mit Wandfutter’’ EÜWF zu verwenden.

Wird die Anlage durch ein Dach oder einen Dachvorsprung geführt ist entsprechend der Dachneigung eine Dachdurchführung ins Dach einzubauen. Der verbleibende Ringspalt zwischen der Außenseite der doppelwandigen Abgasanlage und der Dachdurchführung ist mit einem Regenkragen gegen eindringendes Regenwasser zu schützen. Dieser sollte etwa 3-4 cm oberhalb der Dachdurchführung angeschraubt werden. Es empfiehlt sich, diese Dachdurchführung zu hinterlüften. An die Unterseite des Dachvorsprunges kann eine zweiteilige Blende befestigt werden, die diese Hinterlüftung zulässt. Gemäß FeuVO ist bei dieser Durchführung durch einen Dachvorsprung ein Mindestabstand zu Balken und brennbaren Bauteilen ähnlicher Abmessungen von 2 cm einzuhalten.

Ein Berührungsschutz dieser Abgasanlage ist gemäß DIN 18160-1, Ausgabe Dezember 2001 nur erforderlich, wenn bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Feuerungsanlagen die Oberflächentemperatur mehr als 70°C beträgt und eine unbeabsichtigte Berührung nicht ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall ist er bis in eine Höhe von 2 m über Fußboden bzw. Verkehrsfläche zu führen. Hier ist das Informationsblatt „Tabelle der Oberflächentemperaturen“ zu beachten.

Der Abstand zu brennbaren Bauteilen von 50 / 75 mm von der Außenschale isolierter Anlagen ist entsprechend der Zertifizierung nach EN 1856-1 beim Anbau der Abgasanlage an eine Wand aus brennbaren Bauteilen einzuhalten. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abgestimmt werden. Geringere Abstände sind gemäß Feuerungsverordnung möglich. Bei nichtbrennbaren Wänden beträgt der Mindestabstand 50 mm.

Maßgebend für die Ausführung der Anlagen sind die Aussagen in den Produktinformationen der Konformitätserklärung
CE: D-0036 CPD 90216 001 / 2004; D-0036 CPD 90216 003 / 2004


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Copyright © 2003 Schornsteintechnik Olaf Wilde

Stand: 30. Sept. , 2011